Jülich

    Kölnstraße 19

    52428 Jülich

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    Linnich

    Rurstraße 25 & 32

    52441 Linnich

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    Individuelle Therapie - für Sprache, Bewegung und Alltag

    Sprache, Bewegung und Alltag – all das ist Lebensqualität. In unserer interdisziplinären Praxis bieten wir Ihnen individuelle und ganzheitliche Therapien für Menschen jeden Alters. Ob bei Sprach-, Sprech- oder Stimmstörungen, motorischen Einschränkungen oder Herausforderungen im Alltag – wir stehen Ihnen mit Fachkompetenz, Erfahrung und persönlichem Engagement zur Seite.

    Lernen Sie uns kennen und entdecken Sie, wie wir Sie auf Ihrem Weg begleiten können.

    Logopädie - Sprachliche Kompetenzen stärken

    Kindliche Sprach- und Sprechstörungen

    z. B. Sprachentwicklungsverzögerung, Dyslalie, Stottern etc.

    Neurologisch bedingte Sprach- und Schluckstörungen

    z. B. Aphasie, Dysarthrie, Dysphagie, Sprechapraxie, nach Laryngektomie

    Stimmstörungen

    funktionell und organisch, z. B. Dysphonie, Aphonie

    Myofunktionelle Störung

    Fehlfunktion der Mund- und Zungenmuskulatur, z. B. mit viszeralem Schluckmuster.

    Ergotherapie - Selbstständigkeit im Alltag fördern

    Neurologische Erkrankungen

    z. B. Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Multiple Sklerose, Parkinson – zur Verbesserung von Motorik, Koordination und Alltagskompetenz.

    Orthopädische Einschränkungen

    z. B. Rheuma, Handverletzungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates– mit Wahrnehmungsübungen, gezieltem Training zur Schmerzlinderung und Beweglichkeit.

    Psychische Belastungen

    z. B. Depressionen, Angst- und Verhaltensstörungen – zur Förderung von Struktur, Selbstwahrnehmung und Handlungssicherheit.

    Ergotherapie für Kinder

    z. B. bei Entwicklungsverzögerungen, Konzentrations- oder Wahrnehmungsstörungen – spielerisch und individuell begleitet.

    Fragen? Hier finden Sie antworten

    Ja, Sie benötigen für eine logopädische oder ergotherapeutische Behandlung eine ärztliche Verordnung (Rezept). Diese kann von Hausärzt:innen, Kinderärzt:innen, HNO-Ärzt:innen, Neurolog:innen oder anderen Fachärzt:innen ausgestellt werden.

    Zu Beginn der Behandlung wird ein Behandlungsvertrag geschlossen. Dieser regelt unter anderem die Aufklärung zur Behandlung und die Einwilligung der Patient:innen, die Honorarvereinbarung bei Privatversicherten und Selbstzahlern sowie die Absage- und Ausfallregelungen.

    Im ersten Termin erfolgt außerdem eine Anamnese. Dabei werden Beschwerden, bisherige Therapien, Diagnostiken oder Eingriffe erfasst. Wenn Befunde oder Arztberichte vorliegen, ist es hilfreich, diese mitzubringen.

    Bei nicht volljährigen Kindern sollten Erziehungsberechtigte oder betreuende Personen anwesend sein, die maßgebliche Auskunft über die Entwicklung geben können. Auch bei Erwachsenen, deren Sprachstörung oder kognitive Einschränkungen die Kommunikation stark beeinträchtigt, ist es sinnvoll, dass eine vertraute Person zur Unterstützung dabei ist, die entsprechende Informationen geben darf.

    Bei nicht volljährigen Patient:Innen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelbehandlung vollständig.

    Bei volljährigen Patient:Innen ist eine gesetzliche Zuzahlung vorgesehen. Diese beträgt in der Regel 10 Prozent des Verordnungswertes sowie zusätzlich 10 Euro pro Verordnung. Die Kosten können nach Übermittlung der Heilmittelverordnung genau berechnet werden. Nach Beendigung einer Verordnung lassen wir Ihnen die Rechnung mit der Zuzahlungsgebühr postalisch zukommen.

    Wichtig ist, dass Patient:Innen, die von der Zuzahlung befreit sind, ihren Befreiungsausweis zu Beginn der Heilmitteltherapie vorlegen.

     

    Die Dauer einer Therapie hängt von der Diagnosegruppe und dem individuellen Bedarf ab.
    In der Logopädie und in der Ergotherapie umfasst eine Therapiesitzung in der Regel 30, 45 oder 60 Minuten.


    Grundsätzlich arbeiten wir auf Grundlage der ärztlich ausgestellten Heilmittelverordnung. Diese legt die Therapieform sowie die Dauer der einzelnen Behandlungseinheiten fest.

    Zu Beginn jeder Therapie prüfen wir die Verordnung auf Vollständigkeit und Plausibilität. Sollte dabei etwas unklar sein, klären wir dies gemeinsam mit Ihnen und der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt, bevor die Behandlung startet.

    Verändern sich die Rahmenbedingungen im Therapieverlauf, ist eine Anpassung durch die Ärztin oder den Arzt jederzeit möglich.

    Für Therapeut:Innen der Heilmittelbranche besteht keine amtliche Gebührenordnung. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht gemäß § 630a vor, dass Leistungserbringer:Innen  sowie Patient:Innen die Honorarhöhe im Rahmen eines Behandlungsvertrages miteinander vereinbaren.

    Wir orientieren uns bei der Honorargestaltung an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh).

    Bitte beachten Sie, dass wir einen Kostenvoranschlag erst erstellen können, nachdem Sie uns die Angaben Ihrer privaten Heilmittelverordnung mitgeteilt haben. Auf Grundlage dieser Informationen wählen wir die passende Therapieform aus und berechnen anschließend die zu erwartenden Kosten.

    So erhalten Sie eine transparente Übersicht über die Behandlungskosten und können im Vorfeld prüfen, in welchem Umfang eine Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe möglich ist.

    Der Behandlungsvertrag zwischen Praxis und Patient:In regelt ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und unserer Praxis. Er legt nicht fest, in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die Kosten übernimmt. Die Erstattungshöhe richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungstarif. Abhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen kann es erforderlich sein, dass Sie einen Teil der Kosten selbst tragen.

    Werde Teil unseres Teams!

    Ob Berufseinstieg oder neuer Schritt: Bei uns findest du Raum, dich einzubringen und weiterzuentwickeln. Werde Teil unserer Praxisgemeinschaft!